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CCF-Witten / DBG - eingeschränkter Vereinsbetrieb möglich -Vorgaben und Verbote

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4 Jahre 1 Woche her - 3 Jahre 9 Monate her #80 von admin
Liebe Mitglieder*innen,

wegen der aktuellen Maßnahmen, Vorgaben und Verbote des Landes NRW zur Eindämmung des Corona Virus ist der Vereinsbetrieb nur eingeschränkt möglich.

Aktuell liegen keine abweichenden Auflagen Stadt Witten zur aktuellen CoronaSchVo NRW vom 15.06.2020 vor!
Bis daher gilt bis auf weiteres der CCF-Betrieb gemäß unserer Betriebsregeln vom 15.06.2020 und das Hygiene- Infektionsschutzkonzept auf Grundlage der CoronaSchVo und den Hygiene- und Infektionsschutzstandards NRW!


Auszug aus den Betriebsregeln V1.0 15.06.2020, die komplette Fassung ist im internen Mitgliederbereich oder als Aushang im Verein einsehbar


1. Allgemeines:
Jeder Nutzer hat sich vor Annahme der Angebote zu den jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr und mit Wissen einer möglichen Infektionsgefahr.
Das allgemeine Verhalten ist so auszurichten, dass eine eigene Infektionsgefährdung oder anderer bestmöglich vermieden wird. Personen die zur Risikogruppe gehören werden um besondere Achtsamkeit gebeten. Verstöße gegen die unten genannten Auflagen die rechtliche Folgen nach sich ziehen, liegen in privater Verantwortung. Der Verein schließt eine Haftung ausdrücklich aus. Für entstehende Rechtsfolgen für den Verein, werden die Verursacher haftbar gemacht.

Verbindlich einzuhalten sind:
• Wenn nicht anders beschrieben gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
• Zutritt in geschlossenen Räumen für 1 Person je 10qm.
Ausnahmen werden unter den jeweiligen unten aufgeführten Punkten geregelt.
• In den geschlossenen Räumen des CCF-Witten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz im Freien wird grundsätzlich empfohlen und vorgeschrieben wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
• Eine ausreichende und regelmäßige Hygiene der Hände.
• Die Vermeidung von Körperkontakt.
• Die Desinfektion von Kontaktflächen vor- und nach der Nutzung von Anlagen, Geräten und Räumen unter Einhaltung des Reinigungs- und Desinfektionsplan.
• Die Einhaltung der jeweiligen Zugangs- und Kontaktbeschränkungen.
• Die Nutzererfassung zwecks Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
Die jeweiligen gültigen CoronaSchVo NRW, Verordnungen und Konzepte zur Hygiene- und Infektionsschutz, wie auch der Arbeitsplan sind in der Vereinshütte oder im QM- Informationsmanagement (siehe Punkt 22) einsehbar.

2. Aktuell sind gestattet:
Die Nutzung
• des Geländes unter Einhaltung der Einschränkungen und Auflagen (siehe Punkt 4)
• der Wohnwagen Dauerstellplätze (siehe Punkt 6)
• des Gelände für Übernachtungen nur von CCF Vereinsmitgliedern (siehe Punkt 7)
• der Sanitär-Anlagen (siehe Punkt 8 )
• des Bootslagers (siehe Punkt 9)
• der vereinseigenen Sportgeräte (siehe Punkt 11)
• der Steganlage (siehe Punkt 12)
• der Vereinshütte (siehe Punkt 13)
• Die Durchführung und die Teilnahme von/an Trainingsveranstaltungen
in Gruppen bis zu max. 30 Personen im Freien. (siehe Punkt 15)
• Die Durchführung von Arbeitstagen ist unter Auflagen gestattet (siehe Punkt 16)


3. Aktuell sind nicht gestattet u.a.:
• Übernachtungen von Gästen auf dem CCF-Gelände.
• Die Nutzung der Duschen bei Gruppenveranstaltungen und von Gästen.
• Zusammenkünfte die gegen Kontaktbeschränkungen der CoronaSchVo verstoßen.
• Die Nutzung der Vereinshütte als Aufenthaltsraum für Gruppen, für Feiern oder ähnliches.
• Das Durchführen von Veranstaltungen oder Wettbewerbe.
• Das Betreten oder die Nutzung von Personen die typische Symptome einer CONVID-19 Infektion aufweisen, eine Infektion bestätigt wurde oder ein Verdacht besteht.


Bei Missachtung übernimmt der Verein keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Rechtsfolgen.



Beachtet die weiteren Informationen im internen Mitgliederbereich


Mit freundlichen und sportlichen Grüßen
Frank Schwabe
Vorsitzender



Begründungen, Verordnungen und mögliche Rechtsfolgen:

Bußgeldkatalog EN-Kreis bei Verstößen gegen die CoronaVo

Verordnung des Land NRW

Vorgaben und Informationen der Stadt Witten

Weitere Informationen:https://www.drachenboot-fighters.de/drachenboot/forum/aktuelle-informationen-zum-corona-virus

Letzte Änderung: 3 Jahre 9 Monate her von admin. Grund: Aktualisierung 26.03.2020 / Ergänzung Bußgeldkatalog / 09.04.2020 Ergänzungen Aktualisierung der Regelungen/ 20.04.2020 Aktualisierung/ Aktualisierung 11.05.2020 / Aktualisierung 20.06.2020

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