Unser Verein erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Pflicht der Umsetzung des BFSG.
Dennoch sind wir bemüht, unsere Informationen möglichst barrierefrei zu gestalten und arbeiten stetig an weiteren Verbesserungen um die Richtlinien des BFSG zu erfüllen.
Begründung für eine Ausnahme von der Pflicht zur Umsetzung des BFSG:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und bieten keinerlei kostenpflichtigen Leistungen oder Funktionen für Verbraucher zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags an.
Unser Internetangebot ist non-komerziell und dient ausschließlich der Information. Es werden weder Dienstleistungen noch Produkte über unser Angebot vertrieben. Unser Verein hat weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Million EUR Jahresumsatz.